Das Fürstentum Monaco

Mit 170 Milliarden Euro an verwaltetem Vermögen durch 25 Bankinstitute und 71 Verwaltungsgesellschaften ist das Fürstentum Monaco ein erstklassiger internationaler Finanzplatz. Seine Stärken: eine moderate Besteuerung und die Vertraulichkeit von Informationen, während es gleichzeitig aktiv an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus beteiligt ist.

Moderate Besteuerung

Für natürliche Personen: Die monegassische Besteuerung zeichnet sich durch das Fehlen einer direkten Besteuerung aus (keine Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Grund- oder Wohnsteuer…).

Diese Regel gilt jedoch nicht für französische Staatsangehörige, die zum 31.10.1962 keinen fünfjährigen Wohnsitz in Monaco nachweisen können; sie unterliegen weiterhin der französischen Besteuerung.

Für Unternehmen: Es wird keine direkte Steuer erhoben für Industrie- oder Handelsunternehmen, die mehr als 75 % ihres Umsatzes im Fürstentum erzielen.

Unternehmen, die in Monaco ansässig sind und diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Körperschaftsteuer. Der anwendbare Steuersatz beträgt 33,33 %.

Vertraulichkeit

Die Führungskräfte und Mitarbeiter der im Fürstentum ansässigen Finanzinstitute unterliegen dem Berufsgeheimnis. Die Nichteinhaltung dieses Geheimnisses wird mit den in Artikel 308 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen geahndet.

Vom Geheimnis gedeckt sind Informationen über Transaktionen, insbesondere im Bereich der Vermögensverwaltung, sowie über die Existenz, Führung und den Saldo von Bankkonten.

Wie in allen Ländern mit einem organisierten Finanzsystem ist das Berufsgeheimnis jedoch nicht gegenüber den Aufsichtsbehörden des monegassischen Bankensystems und zur Bekämpfung der Geldwäsche – die selbst dem Berufsgeheimnis unterliegen – oder gegenüber den monegassischen Justizbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens durchsetzbar.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus

Das Fürstentum Monaco verfolgt seit langem eine aktive Politik zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Zu diesem Zweck werden die Gesetze regelmäßig verschärft und wurden mehrfach von den zuständigen internationalen Gremien positiv bewertet:

FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering / Groupe d’Action Financière sur le blanchiment de capitaux)
MONEYVAL (Europarat)
IWF (Internationaler Währungsfonds)